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   OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01   

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https://dejure.org/2001,3536
OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01 (https://dejure.org/2001,3536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.2001 - Verg 27/01 (https://dejure.org/2001,3536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 2001 - Verg 27/01 (https://dejure.org/2001,3536)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    Das gilt im Vergabenachprüfungsverfahren mit Blick auf die in den §§ 113 Abs. 2, 120 Abs. 2 GWB normierten Mitwirkungs- und Förderungspflichten der Beteiligten im Besonderen; danach muss vor allem der Antragsteller zu den sein Begehren rechtfertigenden Tatsachen im Rahmen des ihm Möglichen nachvollziehbar und substantiiert vortragen und Beweismöglichkeiten aufzeigen (BGH, NZBau 2001, 151, 154; Senat, Beschl. vom 18.7.2001 - Verg 16/01).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    Oder aber man wendet für die Schließung der zahlreichen Lücken der 116 ff. GWB - wie der Senat in ständiger Rechtsprechung verfährt (vgl. Beschluss vom 13.4.1999 - Verg 1/99 - NZBau 2000, 45, 48 = NJW 2000, 145, 148 WuW/E Verg 223, 229 f.; Beschluss vom 1.6.2000 Verg 6/00 NZBau 2000, 440, 444 = BauR 2000, 1603, 1610 f. - die entsprechenden Vorschriften der VwGO wegen ihrer Sachnähe an. Beide methodische Alternativen führen zu demselben Ergebnis, dass die Wirksamkeit der Rücknahme der sofortigen Beschwerde (§ 116 GWB) nach der Stellung der Anträge in mündlicher Verhandlung von der Zustimmung des Beschwerdegegners abhängt:.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    Das gilt im Vergabenachprüfungsverfahren mit Blick auf die in den §§ 113 Abs. 2, 120 Abs. 2 GWB normierten Mitwirkungs- und Förderungspflichten der Beteiligten im Besonderen; danach muss vor allem der Antragsteller zu den sein Begehren rechtfertigenden Tatsachen im Rahmen des ihm Möglichen nachvollziehbar und substantiiert vortragen und Beweismöglichkeiten aufzeigen (BGH, NZBau 2001, 151, 154; Senat, Beschl. vom 18.7.2001 - Verg 16/01).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    In analoger Anwendung des S 162 Abs. 3 VwGO fallen der Antragstellerin zudem die notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen - die sich in der Beschwerdeinstanz mit eigenen Anträgen am Verfahren beteiligt hat und durch Rechtsausführungen dem Standpunkt der Antragstellerin entgegengetreten ist (vgl. dazu: Senat, NZBau 2001, 165, 166; 2000, 155, 158 m.w.N.) - zur Last.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    Oder aber man wendet für die Schließung der zahlreichen Lücken der 116 ff. GWB - wie der Senat in ständiger Rechtsprechung verfährt (vgl. Beschluss vom 13.4.1999 - Verg 1/99 - NZBau 2000, 45, 48 = NJW 2000, 145, 148 WuW/E Verg 223, 229 f.; Beschluss vom 1.6.2000 Verg 6/00 NZBau 2000, 440, 444 = BauR 2000, 1603, 1610 f. - die entsprechenden Vorschriften der VwGO wegen ihrer Sachnähe an. Beide methodische Alternativen führen zu demselben Ergebnis, dass die Wirksamkeit der Rücknahme der sofortigen Beschwerde (§ 116 GWB) nach der Stellung der Anträge in mündlicher Verhandlung von der Zustimmung des Beschwerdegegners abhängt:.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    In analoger Anwendung des S 162 Abs. 3 VwGO fallen der Antragstellerin zudem die notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen - die sich in der Beschwerdeinstanz mit eigenen Anträgen am Verfahren beteiligt hat und durch Rechtsausführungen dem Standpunkt der Antragstellerin entgegengetreten ist (vgl. dazu: Senat, NZBau 2001, 165, 166; 2000, 155, 158 m.w.N.) - zur Last.
  • BGH, 11.03.1997 - KVR 25/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    Diese Rechtslage scheint auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 11.3.1997 - KVR 25/91 - "Herstellerleasing II" (WuW/E BGH 3109) vorausgesetzt zu haben (in jenem Verfahren hatte das Bundeskartellamt der Beschwerderücknahme zugestimmt).
  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    In diesem Zusammenhang bedarf es insbesondere keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine vorherige Rüge des reklamierten Vergabefehlers mit Rücksicht auf einen unmittelbar bevorstehenden (oder kurzfristig drohenden) Zuschlag des ausgeschriebenen Auftrags entbehrlich ist (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Beschl. vom 12.5.2000 - 2 Verg 1/00, Leitsätze in NZBau 2000, 542; OLG Rostock, Beschl. vom 10.5.2000 - 17 W 3/00; zu allem auch: Bericht von Jaeger, NZBau 2001, 289, 295).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - Verg 5/00

    Begriff der Zuverlässigkeit eines Bieters; Rechtsfolgen des Nachweises eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    Zu den in die rechtliche Beurteilung einzubeziehenden Umständen zählt vor allem ein früheres vertragswidriges Verhalten des Bieters, namentlich vorwerfbare Lieferverzögerungen (vgl. Senatsbeschl. vom 10. Mai 2000 - Verg 5/00) sowie Schlechtleistungen.
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
    In diesem Zusammenhang bedarf es insbesondere keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine vorherige Rüge des reklamierten Vergabefehlers mit Rücksicht auf einen unmittelbar bevorstehenden (oder kurzfristig drohenden) Zuschlag des ausgeschriebenen Auftrags entbehrlich ist (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Beschl. vom 12.5.2000 - 2 Verg 1/00, Leitsätze in NZBau 2000, 542; OLG Rostock, Beschl. vom 10.5.2000 - 17 W 3/00; zu allem auch: Bericht von Jaeger, NZBau 2001, 289, 295).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

    Oder aber man wendet für die Schließung der zahlreichen Lücken der §§ 116 ff. GWB die entsprechenden Vorschriften der VwGO wegen ihrer Sachnähe an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 2001, Verg 27/01, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - Verg 13/08

    Zur Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei den

    Auf diese Frage wendet der Senat die Vorschrift des § 92 Abs. 1 VwGO an (vgl. Beschluss vom 28.08.2001 - VII-Verg 27/01; anders OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 17.08.2007 - 1 Verg 5/07, OLGR 2008, 150, der eine Zustimmungsbedürfnis vollständig verneint).
  • VK Sachsen-Anhalt, 28.07.2016 - 3 VK LSA 20/16

    Vergabeverfahren: Angebotsausschluss wegen mangelnder Zuverlässigkeit bei

    Hierfür ist es erforderlich, dass durch den Auftraggeber eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfangs, der Identität des Ausmaßes und des Grades der Vorwurfbarkeit der Pflichtverletzungen stattfindet (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.08.2001, Verg 27/01).
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